Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Bedingungen“) gelten für die Beziehungen zwischen dem Handelsunternehmen UNISONO LUXURY HOMES ONLY, S.L., Inhaber der Steuernummer B02925451, mit Sitz in C./Andromeda 37, 07609 Llucmajor, Balearen, eingetragen im Handelsregister von Palma de Mallorca (Band 2880 – Folio 191 – Eintrag 1, Seite PM-90125) und im Allgemeinen Handelsregister, nachfolgend „Unisono“, „das Unternehmen“ oder „wir“, und jeder natürlichen oder juristischen Person, die einen Kauf über die Unisono-Website www.unisonoluxuryhomes.com, online, telefonisch oder über einen Vermittler oder Mitarbeiter tätigen möchte. Nachfolgend der „Kunde“.

Die Begriffe „Eigentümer“ oder „Immobilieneigentümer“ beziehen sich auf die Eigentümer der jeweiligen Immobilie. Unisono ist nicht Eigentümer der beworbenen Immobilien, sondern handelt als unabhängiger Vermittler im Auftrag der Eigentümer der einzelnen von ihr verwalteten Immobilien. Die Nutzung der Website sowie der Kauf oder die Reservierung einer Ware oder Dienstleistung über diese setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden voraus. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die nicht ausdrücklich akzeptiert wurden. Unisono behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In jedem Fall gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gültigen Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen spanischem Recht.

1. Merkmale der angebotenen Waren und Dienstleistungen

Die angebotenen Unterkünfte und Dienstleistungen sind im Katalog auf der Unisono-Website aufgeführt. Diese Unterkünfte und Dienstleistungen werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten. Jede Unterkunft wird von einer möglichst genauen Beschreibung und den dazugehörigen Fotos begleitet. Die Informationen zu den auf der Website angebotenen Unterkünften werden schrittweise aktualisiert und können Änderungen unterliegen. Die Übermittlung des Reservierungsangebots durch Unisono, das die entsprechenden Daten enthält, bildet zusammen mit diesen Bedingungen die Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien. Vor der Buchungsanfrage findet der Kunde auf der Website alle Informationen zu Preisen, Daten und anderen Aspekten des Aufenthalts, wie z. B. Hauptmerkmale der Unterkunft, Check-in- und Check-out-Zeiten, Zahlungsmethoden usw. Diese Informationen haben lediglich Richtwerte und unterliegen der Überprüfung und Bestätigung durch Unisono. Daher sind ausschließlich die Daten und Informationen des Angebots, das Unisono dem Kunden aufgrund einer Buchungsanfrage übermittelt, für die Parteien verbindlich und ersetzen alle anderen zuvor veröffentlichten Daten oder Informationen. Die in der vorläufigen Buchungsbestätigung angegebenen Preise können sich nicht ändern, es sei denn, die Behörden Ihres Reiseziels erheben zusätzliche Steuern oder Gebühren, die von Ihnen zu zahlen sind (wie z. B. Ökosteuer, Mehrwertsteuer usw.). Obwohl wir regelmäßig sicherstellen, dass Unisono für jede Unterkunft die wettbewerbsfähigsten Preise auf dem Markt anbietet, kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie eine unserer Villen/Fincas oder eine andere Unterkunft auf einer anderen Website zu einem niedrigeren Preis finden. Unisono wird sich nach Kräften bemühen, den niedrigeren Preis anzupassen.

2. Buchung

Mit der Nutzung der Website erklären Sie, volljährig zu sein und die erforderliche Geschäftsfähigkeit zu besitzen, um Verträge abzuschließen und an den Vertrag gebunden zu sein.

Der Reservierungsprozess läuft wie folgt ab:

1. Sobald der Kunde auf der Website eine Immobilie gefunden hat, die ihn interessieren könnte, sendet er Unisono eine Reservierungsanfrage mit Angabe der gewünschten Reisedaten.

2. Nach Eingang der Reservierungsanfrage prüft Unisono die Verfügbarkeit der Immobilie und den Preis entsprechend den gewünschten Reisedaten und sendet dem Kunden ein verbindliches Angebot.

3. Dieses Angebot muss vom Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt ausdrücklich angenommen werden. Die Bestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail an Unisono. Erhält Unisono innerhalb der genannten Frist von 24 Stunden keine Reservierungsbestätigung, ist das Angebot ungültig, sofern es nicht ausdrücklich von Unisono bestätigt wird.

4. Sobald die Buchung bestätigt wurde, sendet Unisono eine vorläufige Buchungsbestätigung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Angabe der vom Kunden zu leistenden Anzahlung. Diese Buchungsbestätigung ist in jedem Fall vorläufig und unterliegt der Zahlung der Anzahlung durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Versand der vorläufigen Buchungsbestätigung. Sobald die Zahlung bestätigt wurde, ist die Buchung endgültig. Sollte Unisono die erforderliche Anzahlung nicht innerhalb von 72 Stunden nach Versand der Buchung erhalten haben, ist die Buchung ungültig und Unisono kann über die Unterkunft verfügen.

5. Mit der Zahlung der Anzahlung bestätigt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und sie ausdrücklich akzeptiert.

6. Sobald Unisono die Anzahlung fristgerecht erhalten hat, wird die Reservierung automatisch und endgültig bestätigt.

7. Mit der Bestätigung einer Reservierung bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist, die Reservierung sowohl in seinem eigenen Namen als auch im Namen der in der Reservierung enthaltenen Personen vorzunehmen. Er muss die Daten und Ausweisdokumente aller Personen, einschließlich Kinder, vorlegen, die in der Unterkunft übernachten möchten. Personen, die Unisono nicht vor Beginn des Beherbergungszeitraums als Gäste gemeldet wurden, dürfen unter keinen Umständen in der Unterkunft übernachten.

In jedem Fall haftet die Person, die die Reservierung vornimmt, sowohl gegenüber Unisono als auch gegenüber Dritten für die Erfüllung der Vereinbarungen sowie für alle Schäden, die von ihr oder einem Mitglied der Gruppe an Personen oder Sachen verursacht werden, unbeschadet der Haftung der übrigen Mitglieder der Gruppe.

3. Übernachtungspreise und Zahlungsbedingungen

Die auf der Unisono-Website angezeigten Preise dienen nur zur Orientierung und entsprechen der Anmietung der betreffenden Immobilie für die in jeder Anzeige angegebenen Zeiträume. Nach Eingang einer Buchungsanfrage wird dem Kunden der genaue Preis der Unterkunft für den ausgewählten Zeitraum mitgeteilt, den der Kunde vor der Bestätigung der Buchung einsehen kann. Sobald das Angebot vom Kunden angenommen und die vorläufige Bestätigung erhalten wurde, muss der Kunde die Anzahlung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der vorläufigen Bestätigung an Unisono leisten. Sobald die Zahlung innerhalb der oben genannten Frist eingegangen ist, wird die Buchung endgültig bestätigt. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird die Reservierung storniert. Der als Anzahlung zu zahlende Betrag beträgt mindestens 30 % des Gesamtbetrags der vereinbarten Buchung. In jedem Fall entspricht die Höhe der Anzahlung dem im Angebot festgelegten Betrag. Der Restbetrag wird, sofern nicht anders vereinbart, in zwei weiteren Raten bezahlt, weitere 20 % sind spätestens 90 Tage vor Ankunft zu zahlen und die restlichen 50 % zusammen mit der Kaution und der Ökosteuer müssen mindestens 60 Tage vor Ankunft bezahlt werden. Alle besonderen optionalen Leistungen, die von Unisono angefordert und akzeptiert werden, müssen mindestens 60 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum bezahlt werden. Bei Buchungen, die 60 Tage oder weniger im Voraus erfolgen, müssen alle oben genannten Beträge innerhalb von 24 Stunden nach Versand der vorläufigen Buchungsbestätigung bezahlt werden. Die Anzahlung oder andere an Unisono geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Die nicht fristgerechte Zahlung dieser Beträge berechtigt Unisono, ohne vorherige Ankündigung oder Anforderung jeglicher Art die Reservierung zu stornieren und den Betrag der Anzahlung (und alle anderen von Unisono erhaltenen Zahlungen) als Entschädigung für entstandene Kosten und den Verlust von an der Immobilie interessierten Kunden einzubehalten, unbeschadet der Vertragsstrafe, die gemäß den unten aufgeführten Stornierungsbedingungen anfallen kann. Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Banküberweisung. Alle mit der Zahlung verbundenen oder damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Falls der Kunde die Zahlung auf andere Weise als per Banküberweisung verifizieren möchte, muss er Unisono ausdrücklich darum bitten. Unisono kann die Zahlung nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen.

4. Rückerstattung von Beträgen per Banküberweisung und Rückerstattung auf Kreditkarten.

Unisono übernimmt keine Kosten im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Zahlungen. Diese Kosten entstehen durch Wechselkursschwankungen und Gebühren, die von der Bank des Kunden für den Erhalt der überwiesenen Zahlungen erhoben werden. Unisono hat auf diese Kosten und Gebühren keinen Einfluss und kann nicht für Abweichungen der aufgrund solcher Umstände zurückerstatteten Beträge haftbar gemacht werden. Alle unsere Preise und Gebühren werden in EURO ausgewiesen.

5. Kaution

Innerhalb von 60 Tagen vor Anreise ist der Kunde verpflichtet, eine Kaution zur Deckung eventueller Schäden an der Unterkunft zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution wird in der vorläufigen Buchungsbestätigung festgelegt, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit der Beschreibung der einzelnen Objekte auf der Website. Die Kaution muss mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anreisedatum bezahlt werden. Andernfalls kann dem Kunden der Zutritt zur Unterkunft verweigert werden, was den Verlust der bis dahin gezahlten Beträge zur Folge hat. Bei Buchungen, die 60 Tage oder weniger im Voraus erfolgen, muss der Gesamtbetrag des Aufenthalts zusammen mit dem Betrag der Kaution und der Ecotasa innerhalb von 24 Stunden nach Versand der vorläufigen Buchungsbestätigung bezahlt werden. Am Ende des Aufenthalts erstattet Unisono gegebenenfalls den gesamten oder einen Teil des als Anzahlung gezahlten Betrags zurück. In jedem Fall erfolgt die Rückerstattung innerhalb von 10 Werktagen nach dem Abreisedatum. Auf den Kautionsbetrag werden zu Gunsten keiner der Parteien Zinsen jeglicher Art erhoben. Reicht der als Kaution gezahlte Betrag nicht aus, um den entstandenen Schaden oder die entstandene Haftung zu decken, können vom Kunden unter Angabe der Gründe die Beträge verlangt werden, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Eigentums erforderlich sind.

6. Umbuchung

Buchungsänderungen sind nur für dieselbe Unterkunft und je nach Verfügbarkeit möglich. Sobald eine Buchung endgültig bestätigt wurde, kann sie ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Unisono nicht mehr geändert werden. Unisono ist nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Änderungen zu akzeptieren, sobald die Buchung bestätigt und die Anzahlung geleistet wurde.

7. Stornierung der Reservierung durch den Kunden.

Die an Unisono gezahlte Anzahlung zur endgültigen Buchungsbestätigung ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Buchung kann aufgrund zwingender Umstände oder aus Gründen, die Unisono oder dem Eigentümer der Immobilie zuzuschreiben sind, nicht bestätigt werden. Abgesehen von den oben genannten Fällen gelten die folgenden Bedingungen, wenn der Kunde eine bestätigte Reservierung stornieren möchte:

  • Stornierung bis einschließlich 90 Tage vor dem Ankunftsdatum: Die Stornierungsgebühr beträgt 30 % des in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtbetrags. Mit anderen Worten: Unisono behält den als Anzahlung gezahlten Betrag ein.
  • Stornierung zwischen 89 und 60 Tagen (beide Tage eingeschlossen) vor dem Ankunftsdatum: Die dem Kunden in Rechnung gestellte Stornierungsgebühr beträgt 50 % des in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtbetrags.
  • Stornierung 60 Tage oder weniger vor der Buchung, einschließlich Nichterscheinen: Die dem Kunden in Rechnung gestellte Stornierungsgebühr beträgt 100 % des auf der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtbetrags.

Alle Stornierungen müssen vorab telefonisch und anschließend schriftlich (Einschreiben, Fax oder E-Mail) mitgeteilt werden. Für die Berechnung der oben genannten Fristen ist das Datum dieser Mitteilung maßgeblich. Erfolgt die Stornierung an einem Feiertag, beginnt die Frist am darauffolgenden Werktag.

8. Änderung Ihrer Unterkunft

Im unwahrscheinlichen Fall, dass Unisono aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, gezwungen ist, eine wesentliche Änderung an Ihrer Buchung vorzunehmen und/oder diese zu stornieren, wird Unisono Sie oder Ihr Reisebüro so schnell wie möglich informieren. Es können größere unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die Ihren Aufenthalt oder Ihre Unterkunft beeinträchtigen, wie beispielsweise unaufschiebbare Bauarbeiten oder Reparaturen, schwerwiegende Pannen, Unterbrechung der wesentlichen Strom-/Gasversorgung, verstopfte Abflüsse oder Bauarbeiten auf angrenzenden/nahegelegenen Grundstücken… In diesen Fällen wird Unisono den Kunden unverzüglich informieren und haftet nicht für derartige Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle und Kontrolle liegen.

Ungeachtet des Vorstehenden stehen dem Kunden im Falle der Durchführung größerer, unaufschiebbarer Arbeiten am Vorbehaltsobjekt folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Akzeptieren Sie kostenlos die angebotene Änderung der Unterkunft. Sollte die angebotene und akzeptierte alternative Unterkunft günstiger sein als die ursprünglich gebuchte, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der Differenz. Unisono ist berechtigt, dem Kunden eine Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie, Ausstattung und Lage zur Verfügung zu stellen, in diesem Fall ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
  • Stornieren Sie Ihre Buchung mit dem Recht auf eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge und verzichten Sie auf jegliche Ansprüche aus anderen Gründen (Reisekosten, Flugtickets usw.).

9. Check-in und Check-out

Der Check-in in der Unterkunft erfolgt am geplanten Anreisetag von 17:00 bis 20:00 Uhr.
Alle Gäste müssen die Unterkunft am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen, um die Reinigung und Instandhaltung vor der Ankunft des nächsten Gastes zu ermöglichen. Diese Zeiten können je nach Umständen variieren und werden in der Bestätigung genau angegeben. Gäste können Sonderwünsche bei der ersten Buchungsanfrage äußern. Ein früher Check-in oder später Check-out hängt vom Eigentümer und den Abreise- und Ankunftszeiten anderer Gäste ab und kann daher erst kurz vor dem Anreisedatum bestätigt werden. Im Falle einer verspäteten Ankunftszeit müssen Sie Unisono per E-Mail oder gegebenenfalls der in der endgültigen Bestätigung angegebenen Kontaktperson vor Ort benachrichtigen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterkunft bei einer unangekündigten Ankunft nach 20:00 Uhr möglicherweise erst am nächsten Tag beziehen können. Unisono kann eine zusätzliche Gebühr verlangen, um die durch verspätete Ankunft oder verspäteten Zugang entstehenden Kosten zu decken. Bei An- und Abreisen zwischen 20:00 und 8:00 Uhr berechnet Unisono in jedem Fall einen Zuschlag von 100,- EUR für Ankünfte und 100,- EUR für Abreisen, die innerhalb des oben genannten Zeitfensters erfolgen. Falls der Kunde die Unterkunft nicht zum vereinbarten Abreisedatum und zur vereinbarten Abreisezeit verlässt, werden von Unisono, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, folgende Beträge in Rechnung gestellt:

  • If the delay in departure does not exceed 1 hour, the amount to be paid shall be up to 1.000,- EUR.
  • If the delay is more than one hour, and less than 3 hours, the rent corresponding to one day’s rent.
  • If the delay is more than 3 and less than 24 hours, the Client shall pay an amount equivalent to double the amount of the agreed daily rent.
  • If the delay in departure exceeds 24 hours, the Client must pay an amount equivalent to three times the amount of the agreed daily rent for each day of delay in departure.

Die Haftung des Kunden für tatsächlich entstandene Schäden, sowohl gegenüber Unisono als auch gegenüber Dritten, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die Unisono aufgrund der verspäteten Abreise entstehen (Kosten für Ersatzunterkunft, Verpflegung, Abendessen, Entschädigung usw.). Aufgrund der geltenden Hygienevorschriften kann es zu Verzögerungen beim ursprünglich geplanten Check-in kommen. Die Reinigungsarbeiten werden nicht von Unisono, sondern vom Eigentümer durchgeführt, in der Regel durch spezialisierte Unternehmen. Der Kunde akzeptiert daher, dass es aus den oben genannten Gründen zu Verzögerungen beim Check-in kommen kann und verzichtet auf jegliche Ansprüche in diesem Zusammenhang.

10. Objektbeschreibungen

Die auf der Website bereitgestellten Beschreibungen und Informationen basieren auf einer persönlichen Besichtigung der jeweiligen Objekte und wurden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, um die Realität so genau wie möglich widerzuspiegeln. Da die von Unisono verwalteten Immobilien nicht unter der direkten Kontrolle von Unisono stehen, ist es möglich, dass Änderungen ohne Unisonos Wissen vorgenommen wurden. In diesem Fall wird Unisono sich bemühen, den Kunden über alle Änderungen zu informieren, sobald diese bekannt werden, kann jedoch nicht für Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Die Wasser- und Stromversorgung ist oft nicht so zuverlässig wie in nordeuropäischen Ländern, und es kommt zu Versorgungsunterbrechungen. Unisono übernimmt keine Verantwortung für solche Versorgungsunterbrechungen oder andere Probleme mit den Einrichtungen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Die Eigentümer der Unterkünfte und Unisono behalten sich das Recht vor, die Immobilie jederzeit für notwendige Reparaturen, Wartungsarbeiten, Poolreinigung und Gartenarbeiten nach vorheriger Ankündigung zu betreten. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Zugang ausschließlich für die angegebenen Zwecke zu gestatten. In jedem Fall richtet sich der Zeitplan des für die Instandhaltung und Reinigung der Immobilie und ihrer Elemente zuständigen Personals nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Dienstleistung und kann vom Kunden nicht nach Belieben gewählt werden.

11. Reinigung, Bettwäsche, Garten-, Pool- und allgemeine Instandhaltung sowie Sonderwünsche.

Das Haus wird komplett sauber, ausgestattet und mit ausreichend Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet übergeben.
Bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen ist eine wöchentliche Reinigung mit Wechsel der Bettwäsche und Handtücher kostenlos möglich. Diese Reinigung und der Wechsel der Bettwäsche erfolgen in der Regel ab dem siebten Tag nach Anreise der Gäste. Diese Möglichkeit wird in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erwähnt. Sollten Sie Sonderwünsche haben, teilen Sie uns diese bitte vor Anreise schriftlich mit. Unisono möchte allen Wünschen nachkommen, weist jedoch darauf hin, dass wir die Erfüllung nicht garantieren und hierfür keine Haftung übernehmen können. Bei Dienstleistungen Dritter empfehlen wir diese mit größter Sorgfalt, übernehmen jedoch keine Verantwortung für die Leistungen des Eigentümers, anderer Agenturen oder Dritter.

12. Abfall und Reststoffe

Recycling wird auf Mallorca großgeschrieben. Wertstoffe dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. In den Dörfern und an den Hauptstraßen/Kreuzungen stehen drei farbige Recyclingbehälter zur Verfügung. Es wird empfohlen, täglich die nächstgelegenen Mülltonnen aufzusuchen, um Wertstoffe und Abfälle zu entsorgen und so die Geruchsbildung zu minimieren. Sollte am Abreisetag noch Müll in der Villa zurückbleiben oder ein übermäßiges Ameisenaufkommen darauf hindeuten, dass Sie den Müll nicht regelmäßig entsorgt haben, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Müll nicht regelmäßig entsorgen.

13. Fernseher

In ausgewählten (nicht allen) Unterkünften gibt es verschiedene englisch- und/oder deutschsprachige Sender. Unisono kann leider keine bestimmten Sender in den Unterkünften garantieren.

14. Klimaanlage

Die meisten Unterkünfte verfügen über Klimaanlagen in allen Schlafzimmern und im Wohnzimmer. Andere Unterkünfte verfügen nur über Klimaanlagen in den Schlafzimmern. Gäste sind verpflichtet, alle Türen und Fenster während des Betriebs der Klimaanlage stets geschlossen zu halten. Im Falle eines übermäßigen Stromverbrauchs aufgrund der Nichtbeachtung dieser Anweisungen durch den Kunden ist der Eigentümer berechtigt, zusätzliche Kosten für hohe Stromrechnungen zu verlangen.

15. Haustiere

Haustiere sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Unisono nicht gestattet. Sollten Haustiere in der Unterkunft festgestellt werden, kann Unisono den Beherbergungsvertrag kündigen und den Kunden zur sofortigen Räumung der Unterkunft auffordern. Darüber hinaus kann Unisono eine angemessene Entschädigung für die zusätzlichen Reinigungskosten verlangen.

16. Bauarbeiten und Lärm

Unisono übernimmt keinerlei Verantwortung für Lärm und Erschütterungen, die durch die Umgebung oder durch Reparatur- oder Bauarbeiten entstehen, sei es auf öffentlichen Straßen oder auf angrenzenden Grundstücken. Ungeachtet dessen wird Unisono alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Arbeiten/den Lärm nach Möglichkeit zu stoppen oder zu reduzieren und so Unannehmlichkeiten oder Störungen Ihrer Unterkunft zu vermeiden oder zu minimieren. Sollte dies nicht möglich sein und der Lärm die normale Toleranzgrenze überschreiten, wird Unisono versuchen, Ihnen eine alternative Unterkunft mit ähnlichen Eigenschaften anzubieten. Dies unterliegt jedoch ausschließlich der Verfügbarkeit und der Zustimmung des Eigentümers. Unisono haftet in keinem Fall für Unannehmlichkeiten, die durch solche Arbeiten oder das Fehlen einer alternativen Unterkunft entstehen. Sollten uns der Eigentümer oder die Verwaltung über mögliche Arbeiten informieren, werden wir Sie umgehend informieren. Unisono haftet in keinem Fall für das Unterlassen einer Warnung oder Kenntnis von möglichen Arbeiten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir versuchen, eine geeignete Alternative zu finden, sobald wir von den geplanten oder laufenden Arbeiten Kenntnis haben. Etwaige Preisunterschiede werden nach der Abreise direkt mit dem Kunden vereinbart. Sollte der Preis der Ersatzunterkunft höher sein als der ursprünglich gebuchte, ist der Kunde verpflichtet, die Preisdifferenz zu zahlen. Eventuell anfallende Mehrkosten aufgrund der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft gehen daher zu Lasten des Kunden. Bitte beachten Sie, dass in Vororten und Städten immer mit Lärmbelästigungen und -störungen zu rechnen ist. Diese Geräusche sind Teil der städtischen und vorstädtischen Geräuschkulisse und müssen als solche akzeptiert werden. Weder die Eigentümer noch Unisono können für solche Geräusche, Lärm oder Störungen haftbar gemacht werden.

17. Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände

Unisono haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände während des Urlaubs. Gästen wird empfohlen, beim Verlassen des Grundstücks oder während des Schlafens alle Türen und Fenster (auch an abgelegenen Orten und auf dem Land) zu verschließen und, sofern vorhanden, Safes für Wertgegenstände zu nutzen. Sollten Sie während Ihres Urlaubs Wertgegenstände durch Diebstahl oder auf andere Weise verlieren, melden Sie den Verlust bitte der örtlichen oder nationalen Polizei oder der Guardia Civil und lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen. Andernfalls wird es für Sie schwierig, einen Anspruch über Ihre Reiseversicherung geltend zu machen.

18. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände

Unisono verstößt nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und haftet gegenüber dem Kunden auch nicht anderweitig für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder einen Zufall zurückzuführen ist. Der Abschluss einer Reiseversicherung wird für alle Buchungen dringend empfohlen.
Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit umfasst dies Ereignisse oder Vorkommnisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, Gesundheitskrisen, Aufstände, Entscheidungen nationaler oder ausländischer Behörden oder andere Situationen ähnlicher Art, die die Durchführung der Buchung aus Gründen verhindern, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen. Eine von den Behörden des Herkunftslandes des Kunden verhängte Quarantäne nach der Rückkehr von der Reise gilt in keinem Fall als höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände.

19. Naturphänomene

Unisono haftet nicht für Belästigungen oder Unannehmlichkeiten, die durch Wetter, Flora und Fauna, bellende Hunde, Schafsglocken, Wespen, Ameisen oder andere Faktoren verursacht werden, die in der natürlichen Umgebung der Immobilie zu erwarten sind.

20. Nutzung der Immobilie

Grundsätzlich ist die Durchführung von Partys, Veranstaltungen oder Shows jeglicher Art in der Immobilie verboten, es sei denn, Unisono hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Die Immobilien dürfen ausschließlich zu privaten Wohn- und Ferienzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung oder sonstige Aktivitäten jeglicher Art ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur gesetzlichen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Unisono einen Betrag in Höhe des doppelten vereinbarten Gesamtpreises für die betreffende Miete zu entschädigen. Falls in der Immobilie eine Party oder Veranstaltung jeglicher Art stattfinden soll, muss Unisono vor der Reservierung schriftlich informiert werden, damit die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden kann. Rauchen ist in der Immobilie verboten und nur auf den Terrassen und Außenbereichen gestattet. Die Nutzung des Swimmingpools und des Grundstücks erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden. Es ist besonders wichtig, dass Kinder im und um den Pool- und Grundstücksbereich jederzeit beaufsichtigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die maximale Personenzahl der Immobilie einzuhalten. Die für den Empfang des Kunden zuständige Person ist befugt, die Unterbringung von mehr Personen als in der Buchung zugelassen, unabhängig davon, ob es sich um Erwachsene oder Kinder (unabhängig von ihrem Alter) handelt, sowie die Mitnahme von nicht in der Buchung vorgesehenen Tieren in der Unterkunft zu untersagen. Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft unter Beachtung der Regeln des nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu nutzen und dort keine störenden, schädlichen, gefährlichen, ungesunden oder illegalen Aktivitäten durchzuführen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Unterkunft bestimmungsgemäß zu nutzen, sie nicht zu beschädigen und sie in einem guten Wartungs- und Instandhaltungszustand zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, der vom Eigentümer benannten Person den Zutritt zur Unterkunft zu gestatten, um im Notfall notwendige Reparaturen an der Unterkunft und dem Gebäude im Allgemeinen durchzuführen und gegebenenfalls die Zählerstände der verschiedenen Verbrauchsmaterialien abzulesen. Im Schadensfall muss der Kunde die für die Unterkunft zuständige Person unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft) informieren. Der Kunde haftet für bestehende und nicht gemeldete Schäden, es sei denn, er kann nachweisen, dass weder er noch seine Begleitpersonen den Schaden verursacht haben. Der Schadensbetrag kann von der Kaution abgezogen werden, unbeschadet der Möglichkeit, Ansprüche gegen den Kunden geltend zu machen, falls dieser Betrag nicht ausreicht, um die entstandenen Reparaturen oder Verbindlichkeiten zu decken.

21. Kinder und Schäden

Gäste sind jederzeit für die Kinder in der Gruppe verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese während ihres Aufenthalts keine Schäden im Innen- und Außenbereich, einschließlich der Poolterrassen, verursachen. Die Kosten für zusätzliche Reinigungs- und/oder Reparaturarbeiten werden in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen. Übersteigt der Schaden die Kaution, tragen die Gäste die Differenz.

22. Unfälle, Verletzungen

Unisono und die Eigentümer übernehmen keine Verantwortung für Unfälle oder Verletzungen, die der Kunde während des Urlaubs erleidet. Allen Kunden wird empfohlen, eine ausreichende Reiseversicherung abzuschließen, die medizinische Versorgung, Unfälle, Verletzungen, Reiserücktritt usw. abdeckt. Unisono übernimmt keine Verantwortung für Krankheiten oder Verletzungen, die während der Nutzung der Unterkunft, des Grundstücks oder des privaten Swimmingpools auftreten, sowie für Schäden oder Diebstahl während des Aufenthalts.

23. Beschwerden

Jede Beschwerde oder Forderung eines Kunden während seines Aufenthalts muss Unisono so schnell wie möglich gemeldet werden. Unisono wird sich bemühen, die Beschwerde umgehend zu lösen. Eventuelle Beschwerden oder Ansprüche müssen vor dem geplanten Abreisetag mitgeteilt werden. Sollte es nicht möglich sein, die Beschwerde des Kunden am Zielort zu bearbeiten, sollten Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr tun, indem Sie eine E-Mail an info@unisonoluxuryhomes.com schreiben und Ihre Buchungsnummer sowie alle relevanten Informationen angeben. Es wird dringend empfohlen, Unisono unverzüglich und während Ihres Aufenthalts in der Unterkunft über etwaige Beschwerden zu informieren. Die Nichtbeachtung dieses einfachen Verfahrens nimmt Unisono die Möglichkeit, Ihre Beschwerde zu untersuchen und zu beheben. Der Kunde ist sich bewusst und akzeptiert, dass während des Aufenthalts Schäden und Leistungsausfälle auftreten können. Sollte dies geschehen, wird der Eigentümer mit der Vermittlung von Unisono alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem so schnell wie möglich zu beheben, ohne dass dem Kunden hierfür eine Strafe oder Entschädigung jeglicher Art entsteht.

24. Haftung des Kunden

Die Unterkunft und alle darin enthaltenen Gegenstände wie Möbel, Geräte, Fernbedienungen oder Schlüssel, Haushaltswaren, Bettwäsche usw. sowie die dazugehörigen Einrichtungen werden in einwandfreiem Zustand übergeben und müssen bei der Abreise in demselben Zustand hinterlassen werden, in dem sie sich bei der Ankunft befanden.
Jede Vertragswidrigkeit muss innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft gemeldet werden. Für Mängel, die nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, sind keine Ansprüche möglich. Die entsprechenden Zahlungen zur Deckung etwaiger Schäden oder Verluste, die der Kunde während seines Aufenthalts verursacht, werden direkt an Unisono geleistet. Der Kunde, der die Reservierung formalisiert und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, ist direkt für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen sowie für die Handlungen oder Unterlassungen anderer Personen, die sich in der Unterkunft aufhalten, verantwortlich. Im unglücklichen Fall, dass der Kunde oder ein Mitglied seiner Gruppe sich schwerwiegend verhält und gegen die Regeln der internen Ordnung in touristischen Einrichtungen oder die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens oder gegen die Bestimmungen der Satzung der Eigentümergemeinschaft (falls vorhanden) verstößt und dadurch andere Kunden oder die Nachbarschaft belästigt oder ernsthaft schädigt, kann Unisono den Vertrag kündigen und die sofortige Räumung der Unterkunft verlangen, ohne dass der Preis erstattet wird. Der Kunde ist direkt verantwortlich für Verlust, Diebstahl, Verlegung, Beschädigung oder Abhandenkommen aller Wertgegenstände, die er oder seine Begleiter während ihres Aufenthalts in der Unterkunft zurücklassen. Diese Gegenstände werden unter der alleinigen Verantwortung des Kunden in der Unterkunft zurückgelassen. Unisono, der Eigentümer oder unsere Vertreter können nicht haftbar gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass es in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, Einbruchalarme zu aktivieren, den installierten Safe zu benutzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl in seiner Unterkunft zu verhindern. Veranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe wie Partys, Hochzeiten, Empfänge oder Tagungen mit mehr Personen als die derzeit in der Unterkunft untergebrachten Personen müssen Unisono zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt, immer vor der Ankunft, mitgeteilt werden. Unisono behält sich das Recht vor, solche Anfragen anzunehmen oder abzulehnen. Es kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

25. Dokumentation

Gemäß den geltenden Vorschriften ist es für den Kunden und alle Begleitpersonen verpflichtend, Unisono bestimmte Dokumente wie Reisepässe, Visa oder Gesundheitsdokumente vorzulegen. Unisono kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Gruppe die erforderlichen Reisedokumente wie Reisepässe, Visa usw. nicht vorlegen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er über diese Dokumente verfügt und dass diese in Ordnung sind. Insbesondere informieren wir Sie, dass gemäß den Bestimmungen von Artikel 50.11 des Gesetzes 8/2012 vom 19. Juli über den Tourismus auf den Balearen die Informationen über den Aufenthalt der in der Unterkunft untergebrachten Personen an die Generalpolizeibehörde übermittelt werden müssen. Ausschließlich zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, sich ordnungsgemäß auszuweisen, Unisono eine Kopie seines Personalausweises, seiner NIE oder seines Reisepasses vorzulegen und die entsprechende Seite des Kundenregisterbuchs zu unterschreiben, das zu diesem und ausschließlich zu dem oben genannten Zweck von Unisono aufbewahrt wird. Bei Nichtvorlage der erforderlichen Unterlagen kann Unisono den Zutritt zur Unterkunft verweigern. Der Kunde behält sich das Recht vor, alle als Kostenersatz gezahlten Beträge sowie weitere Buchungen für denselben Zeitraum einzubehalten. Für detaillierte Informationen empfehlen wir Ihnen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat zu erkundigen. Unisono übernimmt keine Haftung für Krankheiten oder Verluste, die auf die Nichteinhaltung von Reiseanforderungen wie Impfungen und/oder ärztlichen Attesten zurückzuführen sind. Mitglieder Ihrer Reisegruppe, die an einer Krankheit leiden oder schwanger sind, sollten sich von ihrem Arzt am Herkunftsort beraten und untersuchen lassen. Etwaige Bußgelder oder Strafen, die aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen verhängt werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

26. Reiseversicherung

Es wird dringend empfohlen, dass Sie und die anderen Mitglieder Ihrer Gruppe über den erforderlichen Versicherungsschutz für medizinische Bedürfnisse, Reiseabbruch, Reisestornierung, Flugverspätungen usw. sowie für die persönliche Haftpflicht verfügen. Unisono übernimmt keine Verantwortung für das Fehlen oder Unterlassen einer Versicherung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Gesundheitsanforderungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass seine Versicherung alle individuellen, persönlichen und Gruppenbedürfnisse abdeckt. Der Kunde und die Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Versicherung im Ausland gültig ist, und die Versicherungsgesellschaft über alle auftretenden Vorfälle zu informieren, die durch die entsprechende Police abgedeckt sind.

27. Haftung von Unisono

Unisono haftet nur für Verluste oder Schäden, die Ihnen entstehen und die eine vernünftigerweise vorhersehbare Folge der Nichterfüllung der Verpflichtungen von Unisono sind. Entgangener Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Verluste, die sich aus einer Verletzung dieses Vertrags ergeben, sind ausgeschlossen.
Unisono haftet nicht für Dienstleistungen, die von Dritten, wie dem Eigentümer oder einem lokalen Vertreter der Immobilie, erbracht werden. Unisono hat keinen Einfluss auf Entscheidungen oder Handlungen von Fluggesellschaften und/oder Flughäfen, die zu Flugverspätungen, -umleitungen oder -verschiebungen führen können, und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Weder Unisono noch seine Mitarbeiter haften für Verletzungen des Kunden oder seiner Begleitpersonen während des Aufenthalts in der Unterkunft, die nicht direkt auf eine Handlung oder Unterlassung von Unisono zurückzuführen sind.

In jedem Fall tragen der Kunde und die anderen Mitglieder der Gruppe die alleinige Verantwortung. Wir übernehmen auch keine Haftung für den Ausfall mechanischer Geräte wie Pumpen, Schwimmbadfiltersysteme, Warmwasserboiler oder anderer Geräte oder Anlagen oder für den Ausfall von Versorgungseinrichtungen wie Wasser-, Strom- oder Gasversorgung. In diesen Fällen wird Unisono alle verfügbaren Mittel einsetzen, um den Vorfall bestmöglich zu beheben.

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